Legal Framework

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die AdHelden LTD. (nachfolgend „Provider“ oder „AdHelden“) stellt hochspezialisierte digitale Infrastrukturen, algorithmische Werbesteuerung und Creative-Services zur Verfügung. Aufgrund der technischen Komplexität und der Abhängigkeit von Drittanbieter-Plattformen bedarf die Zusammenarbeit eines detaillierten rechtlichen Rahmenwerks. Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Nutzung der AdHelden-Services abschließend.

§ 1 Geltungsbereich und Definitionen

1.1 Exklusivität

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Provider und dem Auftraggeber („Client“). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Clients werden nicht anerkannt, es sei denn, der Provider stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die bloße Erbringung von Leistungen stellt keine Zustimmung zu fremden AGB dar.

1.2 B2B-Klausel

Das Angebot im AdHelden Deal Room richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB bzw. § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

1.3 Definitionen

  1. „Deal Room“ bezeichnet die digitale Abschlussplattform.
  2. „Growth Engine“ bezeichnet die Gesamtheit der strategischen Leistungen.

§ 2 Vertragsschluss & Digitale Authentifizierung

2.1 Verbindliches Angebot

Die Darstellung der Leistungen im personifizierten Deal Room stellt ein rechtsverbindliches Angebot des Providers dar.

2.2 Elektronische Signatur

Der Vertrag kommt zustande, indem der Client seinen vollständigen Namen in das Signaturfeld eingibt und die Schaltfläche zur kostenpflichtigen Beauftragung betätigt.

2.3 Forensische Protokollierung (IP-Logging)

Der Client stimmt unwiderruflich zu, dass zum Zwecke der Beweissicherung und Betrugsprävention folgende Metadaten im Moment des Vertragsschlusses kryptografisch gesichert gespeichert werden:

  • Die öffentliche IP-Adresse (IPv4/IPv6) des unterzeichnenden Endgeräts.
  • Der exakte UTC-Zeitstempel der Transaktion.
  • Der Browser-Fingerprint.

§ 3 Leistungsspektrum: Growth Infrastructure

3.1 Dienstvertraglicher Charakter

Der Provider schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen nach aktuellen Industriestandards. Ein spezifischer wirtschaftlicher Erfolg (z.B. ein bestimmter ROAS) wird ausdrücklich nicht geschuldet. Es handelt sich um einen Dienstvertrag.

3.2 Leistungsänderungsrecht

Der Provider ist berechtigt, die verwendeten Methoden und Strategien nach eigenem Ermessen anzupassen, sofern dies der Erreichung der Projektziele dient.

§ 4 Mitwirkungspflichten & Technisches Budget

4.1 Zugriffsgewährung

Der Client verpflichtet sich, dem Provider innerhalb von 3 Werktagen nach Vertragsschluss administrative Zugriffe auf alle relevanten Assets zu gewähren.

4.2 Media-Budget-Garantie

Zur Sicherstellung der algorithmischen Lernphasen („Machine Learning“) verpflichtet sich der Client, ein monatliches Media-Budget in einer dem jeweiligen Branchensegment angemessenen und für die Skalierung hinreichenden Höhe („Industry Standard“) für einen Zeitraum von mindestens sechs (6) aufeinanderfolgenden Monaten zur Verfügung zu stellen.

4.3 Direktzahlung

Das Media-Budget ist nicht Teil der Vergütung des Providers und muss vom Client direkt an die Plattformbetreiber entrichtet werden. Der Provider verauslagt keine Werbekosten.

4.4 Konsequenz

Wird das erforderliche Budget gemäß § 4.2 unterschritten, ist der Provider von jeglichen Leistungsversprechen befreit.

§ 5 Tracking, CAPI & Datenschutz

5.1 Implementierung

Der Provider implementiert serverseitige Tracking-Lösungen. Der Client ist alleinverantwortlich für die juristische Prüfung dieser Einbindungen.

5.2 Consent Management

Der Client stellt sicher, dass eine rechtskonforme Consent-Management-Platform (Cookie Banner) aktiv ist.

§ 6 Vergütung und Fälligkeit

6.1 Netto-Preise

Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

6.2 Fälligkeit (100% Upfront)

Abweichend von früheren Vereinbarungen wird die gesamte Auftragssumme (Setup-Fee, Retainer und sonstige Pauschalen) unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung in voller Höhe fällig und in Rechnung gestellt.

6.3 Zahlungsziel

Rechnungen sind sofort nach Erhalt zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Provider berechtigt, die Leistungserbringung temporär auszusetzen.

§ 7 Nutzungsrechte & Intellectual Property

7.1 Creatives

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Client an den erstellten Werbemitteln ein einfaches Nutzungsrecht.

7.2 Provider-IP

Strategische Konzepte, Zielgruppen-Setups und technische Workflows verbleiben als geistiges Eigentum beim Provider.

§ 8 Haftungsausschluss für Drittplattformen

8.1

Der Provider haftet nicht für die Sperrung von Werbekonten durch die Plattformbetreiber (z.B. Meta, Google).

8.2

Eine solche Sperrung entbindet den Client nicht von der Zahlungspflicht der vereinbarten Agenturvergütung.

§ 9 Vertraulichkeit & Referenznennung

9.1

Die Parteien verpflichten sich zu strengstem Stillschweigen über alle vertraulichen Informationen.

9.2

Der Provider ist berechtigt, den Client inkl. Firmenlogo als Referenz zu führen.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

10.1

Sofern nicht anders vereinbart, wird der Vertrag für eine Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten geschlossen.

10.2

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1

Änderungen bedürfen der Schriftform.

11.2

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

11.3

Es gilt österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien Innere Stadt.

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